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Blick über eine hellgrüne Wiese mit hohem Gras auf den Teilort Baitenhausen.

Teilgemeinden

Baitenhausen

Im Zuge der Gemeindereform wurde im Jahre1972 die Gemeinde Baitenhausen in die Stadt Meersburg eingemeindet. Um dieser ursprünglich eigenständigen Gemeinde auch in Zukunft im Gemeinderat der Stadt Meersburg eine angemessene Vertretung zu garantieren, macht die Stadt Meersburg von der Möglichkeit der unechten Teilortswahl Gebrauch.

Blick in die Ortsmitte von Schiggendorf.
Schiggendorf Ortsmitte

Blick über eine Wiese auf die Gelbe Baitenhausener Kapelle. Wallfahrtskapelle Baitenhausen

Wesen der unechten Teilortswahl:

In der Hauptsatzung ist daher bestimmt worden, dass bei Gemeinderatswahlen das Wahlgebiet der Stadt Meersburg in 2 Wohnbezirke aufgeteilt wird. Unabhängig vom Gesamtergebnis wird dann bei der Sitzzuteilung nach der Wahl dem Wohnbezirk Baitenhausen der ihm garantierte Sitz eingeräumt. Damit ist sichergestellt, dass auch räumlich kleinere Gemeindeteile im Gemeinderat angemessen vertreten sind.
Der Wohnbezirk Meersburg stellt 17 Gemeinderäte, der Wohnbezirk Baitenhausen 1 Gemeinderat.

Der Ortschaftsrat:

In der Ortschaft Baitenhausen wird ein Ortschaftsrat gewählt. Dieser besteht aus 6 Ortschaftsräten. Aktiv und passiv wahlberechtigt zum Ortschaftsrat kann nur sein, wer in der Ortschaft mit Hauptwohnsitz wohnhaft ist. Auch der Ortschaftsrat wird auf 5 Jahre gewählt.
 
Mitglieder des Ortschaftsrates

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