Die Umgebungsrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmintensive Gebiete.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen.