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Blick auf einen Gerichtssaal mit blauen Stühlen

Schöffenwahl

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Schöffen) gesucht

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in Meersburg insgesamt zwei Personen, die am Amtsgericht/Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Stadt Meersburg schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Meersburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung Meersburg, Fachbereich II - Zentrale Verwaltung (Herr Fetzer), Tel.:07532/440-103 oder fetzer(at)meersburg.de. Das Bewerbungsformular kann weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.

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Auf zur Homepage Schöffenwahl 2023

Kontakt

Herr
Maximilian Fetzer
Fachbereichsleitung "Zentrale Verwaltung"
Fax:
+49 7532 440-5103
Zimmer 11.1

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