„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern;
tot ist nur, wer vergessen wird.“
- Immanuel Kant
Friedhöfe sind im Laufe der Menschheitsgeschichte ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur und unserer städtischen Landschaft geworden. Sie sind Orte der Trauer, gleichzeitig aber auch Orte des Lebens und der Begegnung. Als Kulturgüter bedürfen sie unserer würdenvollen Pflege und Erhaltung. Über die vielen Jahre hat sich aber die Vorstellung, wie ein Friedhof angelegt wird und wie Verstorbene bestattet werden sollen, wesentlich verändert. Vorrangig fiel früher die Wahl auf ein klassisches Familienwahlgrab mit Erdbestattung. Heute steht die Vielfalt im Vordergrund. Diese Vielfalt spiegeln die zahlreichen Bestattungsmöglichkeiten wieder.
Unsere Beisetzungs- und Grabformen
Wahlgräber
Die Grabstätte wird von den Angehörigen ausgewählt. Es gibt sie sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen. Es können mehrere Personen oder Urnen in einer Grabstätte beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben.
Rasenwahlgräber
Dies sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die mit Rasen eingesät sind und vom Nutzungsberechtigten mit Grabplatten oder Grabstelen versehen werden. Bepflanzungen, Einfassungen und sonstiges Zubehör sind hingegen nicht erlaubt. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadt Meersburg oder durch einen von ihr beauftragten Dritten. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert werden.
Reihengräber
Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Ein Reihengrab ist auf die Beisetzung einer Person beschränkt. Es gibt sie sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen. Grundsätzlich ist keine Zubettungsmöglichkeit vorhanden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab aufgelöst und die Grabausstattung entfernt. Eine Verlängerung oder eine nachträgliche Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich.
Pflegefreie Urnenreihengräber
Die Grabstätten werden von der Stadt als Gemeinschaftsgrabanlage angelegt und gepflegt. In der Grabnutzungsgebühr ist die gesamte Pflege für die Dauer der Ruhezeit sowie für eine Steintafel enthalten. Die Beschriftung der Grabtafel mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbedatum muss nach der Beisetzung beim ortsansässigen Steinmetz selbst veranlasst werden. Diese Grabart wurde als Alternative zu einer anonymen Bestattung geschaffen. Das Ablegen von Blumen, Kränzen und anderen Sachen ist nur an der vorgegebenen Stelle möglich.
Anonyme Urnenreihengräber
Anonyme Beisetzungen in Urnenreihengräber finden ohne Angehörige und ohne einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Beisetzung statt. Die Grabstätten werden weder durch ein Grabmal noch durch eine Beschriftung gekennzeichnet.
Gärtnergepflegtes Grabfeld
Mit diesem Feld richtet sich die Friedhofsverwaltung zusammen mit einer regional ansässigen Gärtnerei und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner an diejenigen Menschen, die sich eine gepflegte Grabstätte mit ansprechender Bepflanzung wünschen, aber aus unterschiedlichen Gründen die aufwändige Grabpflege nicht übernehmen können oder wollen. Die Gärtnerei kümmert sich das ganze Jahr über um die Anlage und übernimmt auf Dauer die sorgfältige Pflege der Gräber. Garantiert wird das durch den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrags.
Die Bestattungsmöglichkeiten reichen von Sarg- und Urnengrabstätten mit individuellem Grabstein oder Urnengrabstätten unter einem Baum, bei denen die Namen der Verstorbenen auf Findlingen angebracht werden. Anonyme Bestattungen sind nicht möglich - im Gärtnergepflegten Grabfeld wird jeder Verstorbene bei seinem Namen genannt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Gärtnerei:
GRüN:RAUM bodensee
Inh. GB Gartencenter GmbH & Co. KG
Heiliggasse 23 | 88048 Ailingen
Tel: 01575 851 8459 | info(at)gruenraum-bodensee.de | weitere Informationen
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Mitarbeiterin in der Abteilung "Standesamt und Liegenschaften"