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Drei Menschen sitzen auf einer Bank auf der Schlossterrasse. Links der Bank steht ein weißer Hund.  Die Personen sind dem Betrachter mit dem Rücken zugewandt. Vor Ihnen liegt die Schlossterrasse mit ihrer Grünanlage.

Lebenslage

Steuerliche Aspekte für Bauherren

  • Arbeitnehmern wird die Vermögensbildung durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht. Der Arbeitgeber kann durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) in einer bestimmten Anlageform (z.B. Bausparvertrag) den Arbeitnehmer unterstützen.
  • Eine Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft getätigt haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Damit Steuern für Einkünfte aus der Erbringung von Bauleistungen nicht sofort durch den Bauherrn abgeführt werden müssen, ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.
  • Selbst genutztes Wohneigentum als private Altersvorsorge wird gefördert.
  • Aufwendungen für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Die Eigenheimzulage können Sie seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch nehmen.

Übergeordnete Lebenslage: Baufinanzierung und Förderungen
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