Volltextsuche auf: https://www.meersburg.de
Drei Menschen sitzen auf einer Bank auf der Schlossterrasse. Links der Bank steht ein weißer Hund.  Die Personen sind dem Betrachter mit dem Rücken zugewandt. Vor Ihnen liegt die Schlossterrasse mit ihrer Grünanlage.

Lebenslage

Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Übergeordnete Lebenslage: Am neuen Wohnort
Direkt nach oben