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Drei Menschen sitzen auf einer Bank auf der Schlossterrasse. Links der Bank steht ein weißer Hund.  Die Personen sind dem Betrachter mit dem Rücken zugewandt. Vor Ihnen liegt die Schlossterrasse mit ihrer Grünanlage.

Lebenslage

Kirchliche Trauung

Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen.

Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich.
Bei den meisten Kirchen ist sie aber Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen

  • die Eheurkunde (wenn vorhanden) und
  • einen Identitätsnachweis.
    Diesen können Sie zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass erbringen.

Achtung: Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausschließlich kirchlich zu heiraten, gilt Ihr Zusammenleben nur als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert,

  • haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Unterhalt,
  • gilt das Erbrecht nicht und
  • erfolgt kein Zugewinnausgleich.
Übergeordnete Lebenslage: Heirat
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