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Informationspflichten nach § 46 TrinkwV 2023Informationen zur Trinkwasserversorgung

Im § 46 der neuen Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2023 ist geregelt, welche Informationen dem Trinkwasserkunden vom Versorgungsunternehmen regelmäßig internetbasiert bereitgestellt werden müssen.

Folgende Informationen erhalten Sie auf der Seite vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

  • Anschrift des Wasserversorgers
  • Informationen zu Wasserversorgungsgebiete
  • Wasserhärte, Ca, Mg, K in mmol/l und mg/l nach Waschmittelgesetz
  • Untersuchungsergebnisse "Parameter zur Auswahl von Materialien und Werkstoffen"
  • Infos über Risikobewertung der Wasserversorgung

Kontakt

Team Bauamt
Fax:
+49 7532 440-5180
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