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Blick entlang der Schlossterrasse. Auf der rechten Seite ist ein Teil des Neuen Schloss Meersburg. Im Hintergrund ist die alte Burg Meersburg.

Dienstleistung

Zum Zwecke des Schutzes des Gemeinwesens vor Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, unterhält die Stadt Meersburg eine freiwillige Feuerwehr.

Daneben kann die Feuerwehr auch bei anderen Notalgen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen werden und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden.

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Mitarbeiter
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Kosten/Leistung

Für Leistungen nach § 2  Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes wird im Stadtgebiet kein Kostenersatz verlangt

-      bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind;

-      bei technischer Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.

Abweichend  von der o. g. Kostenersatzfreiheit wird Kostenersatz verlangt

-      vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

-      von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen entstanden ist;

-      von dem Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Förderung, Beförderung oder Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder von anderen besonders feuergefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gütern im sinne der Gefahrgutverordnung –Straße – in den jeweils geltenden Fassungen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstanden ist.

Für alle anderen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Meerburg wird Kostenersatz verlangt.

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