Besteht die Gefahr der Obdachlosigkeit, hat die Gemeinde dies durch Einweisung in eine entsprechende Unterkunft zu verhindern. Die Unterbringugn erfolgt in der Regel vorübergehend.
-
Abteilungsleitung "Bürgerbüro und Ordnung"
Besteht die Gefahr der Obdachlosigkeit, hat die Gemeinde dies durch Einweisung in eine entsprechende Unterkunft zu verhindern. Die Unterbringugn erfolgt in der Regel vorübergehend.