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Blick entlang der Schlossterrasse. Auf der rechten Seite ist ein Teil des Neuen Schloss Meersburg. Im Hintergrund ist die alte Burg Meersburg.

Dienstleistung

Die Stadt Meersburg erhebt für jede Wohnung, die jemand

  • a) neben seiner außerhalb des Stadtgebiets gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung innehat;
  • b) neben seiner innerhalb des Stadtgebietes gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung innehat;
  • c) neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs

im Stadtgebiet innehat eine Zweitwohnungssteuer.

Die Zweitwohnungssteuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das der Steuerschuldner für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat (Jahresnettokaltmiete). Statt diese Betrages gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für
solche Wohnungen, die eigengenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Grundlage hierfür ist der Mietspiegel der Stadt Meersburg.

Gemäß § 6 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Meersburg besteht eine Meldepflicht beim Bezug und der Aufgabe einer Zweitwohnung. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung.

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Mitarbeiter
  • Mitarbeiter in der Abteilung "Finanzen, Haushalt, Abgaben"
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Verfahrensablauf

Die Ermittlung der Veranlagungsgrundlage erfolgt bei gemieteten Wohnungen anhand des Mietvertrages und bei eigengenutzten Wohnungen anhand des Mietspiegels der Stadt Meersburg (Online-Rechner).


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Erforderliche Unterlagen
  • Mietvertrag
  • Ausdruck Auswertung Mietspiegel Online-Rechner
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Rechtsgrundlage

Auf Grundlage der vom Gemeinderat der Stadt Meersburg am 16.12.2019 erlassenen Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird diese gemäß § 3 nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet.

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Zugehörigkeit zu
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