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Blick entlang der Schlossterrasse. Auf der rechten Seite ist ein Teil des Neuen Schloss Meersburg. Im Hintergrund ist die alte Burg Meersburg.

Dienstleistung

Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist diejenige deutsche Auslandsvertretung (Konsularabteilung einer Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten (§ 8 (2) PAuswG). Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Beantragung bei einer deutschen Gemeinde/ Stadt möglich.

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Mitarbeiter
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Zugehörigkeit zu
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