Die Stadt Meerburg betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Stadt. Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen.
Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt.
Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen.
Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.
Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften der Wasserversorgungssatzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Stadt oder ein von der Stadt zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Stadt ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschlussnehmer unter Benutzung eines bei der Stadt erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück geplanter, bzw. bestehender Gebäude.
- Grundriss des Untergeschosses (Kellergeschosses) im Maßstab 1:100.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn bei der Stadt einzureichen.
Für die Erteilung des Anschlusses wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Am 01.07.08 wurde die Betriebsführung des Wasserwerks an das Stadtwerk am See GmbH & Co. KG (SWSee) in Friedrichshafen übergeben, sodass sämtliche Arbeiten durch das SWSee durchgeführt werden.
Antragstellungen von Wasser- u. Bauwasseranschlüssen sind bei der Stadt Meersburg einzureichen.
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Meersburg, lt. Gemeinderatbeschluss vom 19. Januar 2010
- Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg.