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Drei Menschen sitzen auf einer Bank auf der Schlossterrasse. Links der Bank steht ein weißer Hund.  Die Personen sind dem Betrachter mit dem Rücken zugewandt. Vor Ihnen liegt die Schlossterrasse mit ihrer Grünanlage.

Lebenslage

Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.

Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
  • Personalausweis

der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.

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Übergeordnete Lebenslage: Sterbefall
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