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Drei Menschen sitzen auf einer Bank auf der Schlossterrasse. Links der Bank steht ein weißer Hund.  Die Personen sind dem Betrachter mit dem Rücken zugewandt. Vor Ihnen liegt die Schlossterrasse mit ihrer Grünanlage.

Lebenslage

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gründe können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • körperliche Beeinträchtigungen
  • wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch

Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.

Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.

Übergeordnete Lebenslage: Führerschein
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