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Blick vom Platz glatter Stein auf den Bodensee. Links ragen gelbe Sonnenschirme in das Bild.

Mittagstisch ab der 5. Klasse

Alle SchülerInnen, die die Sommertalschule besuchen haben die Möglichkeit, in der Mensa ein Mittagessen einzunehmen. Dieses Angebot liegt in der Trägerschaft der Stadt Meersburg, die für die Organisation und Durchführung verantwortlich ist.

Formulare:

Für Informationen und Rückfragen stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:

Häufige Fragen:

  • Alle SchülerInnen, die die Sommertalschule besuchen, können in der Mensa essen. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
  • Die Eltern der SchülerInnen müssen dafür Sorge tragen, dass der Stadt Meersburg ein Sepa-Lastschriftmandat für die anfallenden Kosten vorliegt.
  • Das Mittagessen stammt aus der Küche des Dr. Zimmermann Stifts der Spitalstiftung Meersburg.
  • Das Essen wird täglich frisch zubereitet.
  • Wir legen Wert auf gesundes, nahrhaftes und abwechslungsreiches Essen.
  • Der Speiseplan hängt jeweils in der Aula der Sommertalschule aus.
  • Eine Anmeldung zum Mittagessen erfolgt immer für den ganzen Monat.
  • An-, Ab- und Änderungsmeldungen für den künftigen Monat sind jeweils nur bis zum 15. des Vormonats schriftlich im Sekretariat der Sommertalschule oder per Mail an kontakt(at)sommertalschule-meersburg.de möglich.
  • Nach erfolgter Anmeldung erhalten die SchülerInnen über das Sekretariat der Sommertalschule Essensmarken für die einzelnen gebuchten Tage.
  • Die angemeldeten SchülerInnen erhalten in den der Anmeldung folgenden Monaten die Essensmarken für die angemeldeten Tage über das Sekretariat der Sommertalschule, solange keine schriftliche Änderungsmeldung oder Abmeldung durch die Eltern erfolgt
  • Der Mittagstisch findet täglich von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Mensa statt.
Kosten pro Monat: 
  • 1 Tag: 18,27 €
  • 2 Tage: 39,55 €
  • 3 Tage: 60,82 €
  • 4 Tage: 82,09 €
  • 5 Tage: 102,72 €

  • Die Essensgebühren werden jeweils für den vergangenen Monat per Sepa-Lastschriftmandat bei Ihnen eingezogen. Sie erhalten hierfür jeweils eine Rechnung.
  • Eltern, die die Gebühr für das Essen nicht bezahlen können, können einen Antrag auf Bildung und Teilhabe bei der Stadt Meersburg, Bürgerbüro – Frau Möglich, Stefan-Lochner-Straße 9, 88709 Meersburg stellen.
  • Die Stadt Meersburg ist berechtigt, die Anmeldung der SchülerIn zum Mittagessen fristlos zu kündigen, falls die Verpflegungskosten spätestens einen Monat nach Fälligkeit nicht eingegangen sind.
  • Nein
  • Die verantwortlichen MitarbeiterInnen sind weisungsbefugt.
  • Die SchülerInnen nehmen aufeinander und auf die MitarbeiterInnen der Stadt Meersburg Rücksicht. Sie unterlassen Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten und unsachgemäßen Umgang mit Speisen, Getränken und Geschirr.
  • Die SchülerInnen unterstützen die MitarbeiterInnen beim Abräumen des Geschirrs.
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