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Blick von der Schlossterrasse auf die Unterstadt Meersburgs. Im Hintergrund leuchtet grün-blau der Bodensee.

Stadtnachricht

Allgemeinverfügung 48. Bodensee-Weinfest


Gemäß §§ 1, 3, 4, 5, 6, 28, 30, 33, 49, 51, 52, 60 Abs. 1 und 66 Abs. 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Meersburg folgende Allgemeinverfügung über das Aufenthaltsverbot zum Zwecke des Alkoholkonsums und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich der Altstadt in Meersburg

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