Allgemeinverfügung 47. Bodensee-Weinfest
07.09.2023
Gemäß §§ 1, 3, 4, 5, 6, 28, 30, 33, 49, 51, 52, 60 Abs. 1 und 66 Abs. 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Meersburg folgende Allgemeinverfügung über das Aufenthaltsverbot zum Zwecke des Alkoholkonsums und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich der Altstadt in Meersburg.