Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen bleibt verboten
Das seit Ende Juni geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 11. August 2023 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, aktuell auch darauf zu verzichten.
Die verlängerte Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt am 14. Juli 2023 formell auf der Internetseite des Bodenseekreises bekanntgemacht. Der vollständige Wortlaut kann hier nachgelesen werden.