Ergebnisse der jährlichen Trinkwasseruntersuchung
gemäß Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
Das gesamte Stadtgebiet von Meersburg, einschließlich der Ortsteile Riedetsweiler, Schiggendorf und Baitenhausen, wird über das Ortsnetz des städtischen Wasserwerkes mit Wasser versorgt, das aus 60 m Tiefe des Bodensees entnommen und zu Trinkwasser aufbereitet wird.
Information über die Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse gemäß der jährlichen Untersuchung nach § 14 TrinkwV durch das Eurofins Institut Jäger GmbH in Tübingen.
Untersuchungsergebnisse vom 28.03.2018
Hinweis auf Wasserhärte
Die Wasserhärte wird in so genannten Härtegraden eingestuft, die in 3 Härtebereiche von weich, mittel, hart eingeteilt sind. Die Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Auf Waschmittelpackungen sind die für die jeweiligen Härtebereiche erforderlichen Waschmitteldosierungen angegeben.
Gemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i.d.F. vom 01.02.2007 ist das Wasser dem Härtebereich mittel zuzuordnen, der den Bereich von 1,5 mmol/l bis 2,5 mmol/l (8,4 °dh bis 14,0 °dh) abdeckt.
Eignung metallischer Werkstoffe für Hausinstallationen
Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001 (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 die folgende Tabelle:
Aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse ist festzustellen, dass die Wasserprobe der Stadt Meersburg, im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt wurden.
Information über die Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse gemäß der jährlichen Untersuchung nach § 14 TrinkwV durch das Eurofins Institut Jäger GmbH in Tübingen.
Untersuchungsergebnisse vom 28.03.2018
Parameter | Einheit | Prüfergebnis |
Wassertemperatur bei PN | °C | 6,0 |
pH-Wert (bei °C) bei PN |
8,05 (6,02°C)
|
|
pH-Wert (bei °C) berechnet auf Wassertemperatur | 8,05 (6,0 °C) | |
Elektrische Leitfähigkeit (bei 25°C) bei PN | µS/cm | 339 |
Säurekapazität bis pH 4,3 (m-Wert) |
mmol/l
|
2,59 (20,7°C)
|
Basekapazität bis pH 8,2 (bei °C) | mmol/l | 0,06 (6 °C) |
Hydrogencarbonat | mg/l | 155 |
Sauerstoff bei PN |
mg/l
|
12,0
|
Calcium |
mg/l
|
51,1
|
Magnesium |
mg/l
|
9,0
|
Kalium |
mg/l
|
1,4
|
Natrium | mg/l | 6,0 |
Chlorid | mg/l | 7,2 |
Nitrat | mg/l | 3,9 |
Phosphor gesamt | mg/l | <0,02 |
Phosphat (PO4), gesamt | mg/l | <0,06 |
Sulfat | mg/l | 31,0 |
Gesamthärte |
°dH
|
9,3
|
Gesamthärte | mmol/l |
1,66
|
Carbonathärte |
°dH
|
7,0
|
Härtebereich |
mittel
|
|
Calcitlösekapazität |
mg/l
|
-4,1
|
Hinweis auf Wasserhärte
Die Wasserhärte wird in so genannten Härtegraden eingestuft, die in 3 Härtebereiche von weich, mittel, hart eingeteilt sind. Die Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Härtebereich | Millimol Calciumcarbonat je Liter |
°dH |
weich | < 1,5 | < 8,4 °dH |
mittel | 1,5 - 2,5 | 8,4 - 14 °dH |
hart | > 2,5 | > 14 °dH |
Auf Waschmittelpackungen sind die für die jeweiligen Härtebereiche erforderlichen Waschmitteldosierungen angegeben.
Gemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i.d.F. vom 01.02.2007 ist das Wasser dem Härtebereich mittel zuzuordnen, der den Bereich von 1,5 mmol/l bis 2,5 mmol/l (8,4 °dh bis 14,0 °dh) abdeckt.
Eignung metallischer Werkstoffe für Hausinstallationen
Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001 (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 die folgende Tabelle:
Werkstoff |
pH
-Wert
|
Basekapazität
bis pH 8,2 (mmol/L) |
Säurekapazität
bis pH 4,3 (mmol/L) |
Calcium
(mmol/L) |
Sauerstoff
(mg/L) |
TOC
(mg/L) |
unlegierter, niedriglegierter Stahl |
≥ 7
|
≥ 2
|
≥ 0,5
oder ≥ 20 mg/L |
≥ 3
|
||
feuerverzinkter Stahl |
≤ 0,5
|
≥ 1
|
||||
nichtrostender Stahl |
6,5-
9,5 |
|||||
Kupfer |
7,0-
7,4 |
≤ 1,5
|
||||
Kupfer |
> 7,4
|
|||||
verzinntes Kupfer |
6,5-
9,5 |
Aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse ist festzustellen, dass die Wasserprobe der Stadt Meersburg, im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt wurden.